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Information zu möglichen Kosten der Therapien

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Kostenübernahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) im Jahr 2020 kann die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) als sogenannte Zweitlinientherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung veranlasst werden. Darauf haben erwachsene Patienten Anspruch, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe anhand einer Stufendiagnostik gemäß Anlage I Nummer 3 § 3 der MVV-Richtlinie (Methoden vertragsärztliche Versorgung) festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Zur Ausstellung einer Verordnung für eine Unterkieferprotrusionsschiene sind ausschließlich

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte berechtigt, die über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die Kassenärztliche Vereinigung, verfügen.

Darauf basierend dürfen speziell geschulte Zahnärztinnen und Zahnärzte den Einsatz besonders definierter Schienen unter dem Vorbehalt der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung (Behandlungsrichtlinie) prüfen.

Hier werden insbesondere geprüft:

◼ eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung

◼ eine ausreichende aktive Vorschubbewegung des Unterkiefers

◼ eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene

◼ keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen

Wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann die UPS zu Lasten der gesetzlichen Versicherung abgerechnet werden. Sollte eines der oben genannten Punkte nicht erfüllt werden, können Sie unter Umständen als Selbstzahler diese Leistung in Anspruch nehmen.

Es gibt jedoch Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Hier geht es um Fälle bei denen eine komplexere Vorbehandlung von sogenannten Cranio-Mandibulären Dysfunktionen (CMD) – also Störungen der Funktion des Kausystems – notwendig ist. 

Ebenfalls werden vorsorgliche Maßnahmen, wie das digitale Einscannen und Archivierung der Ursprungsbisslage und nachsorgliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Herstellung einer bisserhaltenden nebenwirkungsreduzierenden Repositionsschiene nicht von der GKV übernommen. Die Kosten für die letztgenannten Maßnahmen belaufen sich erfahrungsgemäß zwischen 400,- € und 600,- €. Eine genaue Kostenplanung erfolgt jedenfalls erst nach einer eingehenden Untersuchung und schriftlicher Aufklärung vor Behandlungsbeginn.

Kostenübernahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und bei Selbstzahler.

Die Kosten für die Therapie mittels Unterkieferprotrusionsschienen werden in aller Regel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

◼ Eine Verordnung für eine UPS ausgestellt durch eine/n schlafmedizinisch tätige/n Arzt /Ärztin beispielsweise aus dem Bereich der HNO/ Pneumologie/ Psychiatrie/Neurologie/Kardiologie

◼ Die Verordnung muss eine Begründung und Diagnose für die UPS beinhalten, wie beispielsweise eine Schlafbezogene Atmungsstörung (SBAS) und /oder Obstruktive Schlafapnoe (OSA)

Eine Kostenplanung und somit die gesamte Behandlung, kann erst nach Diagnosestellung und Verordnung erfolgen. Gerne helfen wir hier Ihnen bei Bedarf mit unserem Netzwerk an spezialisierten Fachärzten weiter.

Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten der UPS Therapie auf 1500,- € bis 1.800,- € je nach notwendigem Aufwand. Eine genaue Kostenplanung erfolgt jedenfalls erst nach einer eingehenden Untersuchung und schriftlicher Aufklärung vor Behandlungsbeginn.