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Information für ärztliche Zuweiser

AIRAID Med – Ihr kompetenter Kooperationspartner

Sehr geehrte schlafmedizinisch tätige Kolleginnen und Kollegen,

als niedergelassener Zahnarzt beschäftige ich mich mit der zahnärztlichen Schlafmedizin (ZSM) seit mehr als 2 Jahrzehnte. Im Jahr 2003 gründete ich das erste bundesdeutsche Zentrum für Zahnärztliche Schlafmedizin, AIR-AID, das bisher einzige DGZS-zertifizierte Zentrum seiner Art in Deutschland.

Die ZSM beschäftigt sich im interdisziplinären Netzwerk zwischen Ärzten und Zahnärzten mit zahnärztlichen Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen und des Schnarchens. In der Schlafmedizin spezialisierte Zahnärzte können dabei bereits frühzeitig Hinweise auf nicht erkannte Störungen des Schlafes feststellen. So sind beispielsweise parodontale Erkrankungen, nichtkariöse Zahndefekte oder myofunktionale Beeinträchtigungen (orofacialer Schmerz / Schlafbruxismus) im Kieferbereich kausal und oft wechselseitig mit vielen schlafmedizinischen Erkrankungen assoziiert.  

Spätestens seit Veröffentlichung der S3 Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ (DGSM), gehören die Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) ins Therapie-Portfolio der OSA- und Schnarch-Behandlung. Als schlafmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte entscheiden Sie alleine über diese Therapieoption. Die Durchführbarkeit sollte jedoch durch einen schlafmedizinisch spezialisierten Zahnarzt erfolgen.

Zusammen mit meinem Team bringen wir genau diese Voraussetzungen mit. Unser Konzept zielt auf eine Fachdisziplin übergreifende Kooperation mit einem Patientenzentrierten präventiv ausgerichteten Ansatz. So können wir gemeinsam durch neue Therapieoptionen die Patientenversorgung in entscheidender Weise verbessern.

Maßgeblicher Grundstein unseres Konzeptes ist die S1 Leitlinie „Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS)-Anwendung beim Erwachsenen“. Hier wurde erstmalig ein Algorithmus entwickelt, der sowohl die internen als auch die intradisziplinären Strukturen und Prozesse in der zahnärztlichen Schlafmedizin beschreibt. Basierend darauf bietet unser Zentrum folgende Leistungen an:

  • Klar strukturierter Algorithmus zwischen Medizin und Zahnmedizin mit wiederkehrender Wirksamkeitskontrolle der UPS Therapie durch den Schlafmediziner/in mittels Polygraphie oder Tonometrie – s. Anlage Klinischer Algorithmus UPS.
  • Tools zur gemeinsamen Bewertung des Risikoprofils und Analyse und Beurteilung unterschiedlicher Therapieverfahren und /oder ihre Kombination
  • Erstellung von Einschluss- und Ausschlusskriterien bei der UPS Therapie
  • Prädiktion des Therapieerfolges unter Berücksichtigung phäno- und endotypischer Faktoren abseits der AHI – Kriterien.
  • Auswahl der geeigneten Therapiemittel bei Schlaf-Phasen-(REM) oder Schlaf-Position assoziierter (POSAS) Atmungsstörung.
  • ASAS – Adaptives Schienenauswahlsystem. Wahl des UPS Modells und individuelle Einstellung unter Berücksichtigung Patienten-, Geräte- und Herstellerspezifischer Kriterien.
  • Vermeidung und Umgang mit prospektiven Nebenwirkungen der UPS Therapie unter Einsatz von speziellen Biss-Stabilisatoren und Kiefergymnastik.

Unser Zentrum verfügt darüber hinaus über ein eigenes spezialisiertes Detallabor. Unter der Leitung von Zahntechnikermeister Nils Wagner werden je nach Indikation verschiedene Unterkieferprotrusionsschienen im digitalen Workflow in Auftrag gegeben und hergestellt.

Gerne stelle ich Ihnen weitere Details über unser Kooperationskonzept auch persönlich vor.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Emil E. Krumholz 

Weiteres Infomaterial

GKV: Hinweise zur Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) bei gesetzlich Versicherten

Seit dem 01.01.2022 ist die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe mit Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) als Zweitlinientherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Laut GBA Beschluss (http://www.g-ba.de/beschluesse/4576) kommen für diese Therapieform nur Patienten in Frage bei denen eine PAP Therapie nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Dies kann bei z.B. bei PAP- Unverträglichkeit, -Inakzeptanz, – Intoleranz, – Versagen, oder -Abbruch der Fall sein.

Wer darf eine Unterkieferprotusionsschiene verordnen?

Innerhalb der GKV-Richtlinie dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit der KV Zulassung Schlafmedizin (mit Genehmigung nach Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §135 Absatz 2 SGB V) die neuen GOP 30902 ( Einleitung einer Zweitlinientherapie mittels UPS bei OSA) und 30905 (Zusatzpauschale für die Koordination mit Vertragszahnarzt bei UPS Therapie) für die Behandlung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe erbringen.

Was benötigen wir von Ihnen für die Einleitung einer UPS-Therapie?

Damit wir als spezialisiertes Zentrum für Zahnärztliche Schlafmedizin tätig werden können, bitten wir im Bedarfsfall um eine die Ausstellung einer Veranlassung zur Prüfung der Möglichkeit einer OSA Therapie mittels UPS: „PAP Intoleranz bei OSA (G 47.31) – Erbitte um Einleitung einer Zweitlinien-therapie mittels UPS bei OSA (EBM Nr. 30902)“. Dies kann beispielsweise in Form eines Rezeptes oder Überweisung erfolgen. Hilfreich wäre auch die Mitgabe von vorliegenden Ausgangsbefunden (PG/PSG) und gegebenenfalls ein kurzer Arztbrief.

Muss eine UPS Therapie von den Kassen genehmigt werden?

Nein! Sobald ein Zahnarzt die Verordnung erhält, kann bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen mit der Therapie begonnen werden. 

Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Ja, wenn die zahnärztliche Behandlungsrichtlinien eingehalten werden. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen. Es gibt darüber hinaus Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen KK aufgeführt werden, im Einzelfall aber geboten sein können.

Diese beziehen sich z.B. auf das Management und die Vorbeugung der Nebenwirkungen einer UPS-Therapie auf das stomatognathe System. Das kann gerade für die Adhärenz bei dieser Langzeit-Therapie von Bedeutung sein. Ferner bleibt es jedem Patienten frei sich auch als Selbstzahler versorgen zu lassen, wenn die GKV Richtlinien nicht eingehalten werden können, eine leitlinienkonforme Behandlung dennoch sinnvoll ist.

Wie verläuft die Therapie?

Nach erfolgter Durchführbarkeitsprüfung und Versorgung mittels UPS werden wir die Patienten zwecks Kontrolle der Therapiewirksamkeit an Sie zurück überweisen. Bei einem unzureichenden Ergebnis müsste gegebenenfalls der Protrusionsgrad der Schiene nachjustiert werden, was anschließend eine erneute Messung erfordert. Ebenfalls ist auch eine wiederkehrende Therapie- Verlaufskontrolle mittels Kardiorespiratorische PG/PSG vorgesehen.

Welche Patienten eignen sich aus zahnärztlicher Sicht für eine UPS Therapie?

Da aus zahnärztlicher Sicht nicht jeder Patient für die UKS Therapie in Frage kommt, bietet sich eine vorrauschauende Patientenselektion mit folgenden Einschlusskriterien an:

  • Mindestens 8 bis 10 fest verankerte Zähne / Implantate pro Kiefer
  • Festsitzender oder gut verankerter herausnehmbarer Zahnersatz
  • Keine aktuelle oder notwendige zahnärztliche Behandlung
  • Mindestens 5 mm Kiefervorschub und schmerzfreie Kieferbeweglichkeit
PKV: Hinweise zur Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) bei privat Versicherten und Selbstzahlern

Gemäß der S 3 – Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) ist die Therapie der Obstruktiven Schlafapnoe bei leichtem bis mittelgradigen Befund mittels Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) der CPAP Therapie gleichgestellt. Ferner kann der Einsatz einer UPS erforderlich sein, wenn eine PAP Behandlung – auch bei schweren OSA Formen – nicht durchführbar ist.

Dies kann bei z.B. bei PAP- Unverträglichkeit, -Inakzeptanz, – Intoleranz, – Versagen, oder -Abbruch der Fall sein. Unabhängig vom Vorliegen einer OSA, können Patienten die an einer Rhonochopathie (Schnarchen) leiden, selbstverständlich ebenfalls mit einer UKPS versorgt werden.

 

Wer darf eine Unterkieferprotusionsschiene verordnen?

Die Verordnung darf durch Ärztinnen und Ärzte mit schlafmedizinischer Kenntnis erfolgen.

Was benötigen wir von Ihnen für die Einleitung einer UPS-Therapie?

Damit wir als spezialisiertes Zentrum für Zahnärztliche Schlafmedizin tätig werden können, bitten wir im Bedarfsfall um eine schlafmedizinische Diagnose und eine schlafmedizinischen Indikationsstellung für die UPS Therapie in Form einer Verordnung. Dies kann in Form eines Rezeptes oder Überweisung erfolgen. Beispielsweise:  Erbitte um Einleitung UPS Therapie bei OSA / Schlafbezogener Atemungsstörung.  Hilfreich wäre auch die Mitgabe von vorliegenden Ausgangsbefunden (PG/PSG) und gegebenenfalls ein kurzer Arztbrief.

Muss eine UPS Therapie von der PKV genehmigt werden?

In der Regel ist keine Genehmigung für diese Therapie im Vorfeld der Behandlung von der PKV einzuholen.

Werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen?

Die Erfahrung zeigt, dass die Kosten der UPS Therapie in Zusammenhang mit der Verordnung des betreuenden Arztes / Ärztin von den PKV größten Teils übernommen werden. 

Wie verläuft die Therapie?

Nach erfolgter Durchführbarkeitsprüfung und Versorgung mittels UPS werden wir die Patienten zwecks Kontrolle der Therapiewirksamkeit bereits in der Titrationsphase (6 bis 8 Wochen nach Therapiebeginn) an Sie zurück überweisen. Hier sollte mittels Polygraphie (PG) oder Tonometrie (am besten 2 Nächte) der Erfolg der UPS-Therapie überprüft werden.  Bei einem unzureichenden Ergebnis müsste gegebenenfalls der Protrusionsgrad der Schiene nachjustiert werden, was anschließend eine erneute Messung erfordert. Ebenfalls ist auch eine wiederkehrende Therapie- Verlaufskontrolle mittels Kardiorespiratorischer PG vorgesehen. Dieses Verfahren ist vielfach erprobt und wird in der Regel anstandslos von den PKV akzeptiert.

Welche Patienten eignen sich aus zahnärztlicher Sicht für eine UPS Therapie?

Da aus zahnärztlicher Sicht nicht jeder Patient für die UKS Therapie in Frage kommt, bietet sich eine vorrauschauende Patientenselektion mit folgenden Einschlusskriterien an:

  • Mindestens 8 bis 10 fest verankerte Zähne / Implantate pro Kiefer
  • Festsitzender oder gut verankerter herausnehmbarer Zahnersatz
  • Keine aktuelle oder notwendige zahnärztliche Behandlung
  • Mindestens 5 mm Kiefervorschub und schmerzfreie Kieferbeweglichkeit
Abbildung: Die Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen beim Vorliegen einer Obstruktiven Schlafapnoe
Abbildung: Klinischer Algorithmus Unterkieferprostusionsschiene (UPS)

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