GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV):
Die Kosten der Behandlung werden nur bei Vorlage einer gültigen Verordnung für eine Unterkieferprotrusionsschiene durch ein Schlaflabor oder eines zugelassenen Schlafmediziners von der GKV übernommen! In allen anderen Fällen fallen für die Erstberatung und Untersuchungen ca. 150,- € an.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV):
Die Kosten für Beratung und Behandlung werden in aller Regel von der PKV übernommen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach ihrem individuellen Versicherungstarif. In der Regel sind es 80% bis 100%.
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten der Therapie auf 1500,- € bis 1.800,- €. Eine genaue Kostenplanung erfolgt nach eingehender Untersuchung und schriftlicher Aufklärung vor Behandlungsbeginn.
NÄHERE ERLÄUTERUNG:
Kostenübernahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2020 kann die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) als sogenannte Zweitlinientherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Anspruch darauf haben erwachsene Patientinnen und Patienten, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe im Rahmen einer Stufendiagnostik gemäß Anlage I Nummer 3 § 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) festgestellt wurde und bei denen eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
Zur Ausstellung einer Verordnung für eine Unterkieferprotrusionsschiene sind ausschließlich Vertragsärztinnen und Vertragsärzte berechtigt, die über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die Kassenärztliche Vereinigung, verfügen.
Darauf basierend dürfen speziell geschulte Zahnärztinnen und Zahnärzte den Einsatz besonders definierter Schienen unter dem Vorbehalt der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung (Behandlungsrichtlinie) prüfen.
Hier werden insbesondere geprüft:
◼ eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung
◼ eine ausreichende aktive Vorschubbewegung des Unterkiefers
◼ eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene
◼ keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen
Wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann die UPS zu Lasten der gesetzlichen Versicherung abgerechnet werden. Sollte eines der oben genannten Punkte nicht erfüllt werden, können Sie unter Umständen als Selbstzahler diese Leistung in Anspruch nehmen.
Es gibt jedoch Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Hier geht es um Fälle bei denen eine komplexere Vorbehandlung von sogenannten Cranio-Mandibulären Dysfunktionen (CMD) – also Störungen der Funktion des Kausystems – notwendig ist.
Ebenfalls werden vorsorgliche Maßnahmen, wie das digitale Einscannen und Archivierung der Ursprungsbisslage und nachsorgliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Herstellung einer bisserhaltenden nebenwirkungsreduzierenden Repositionsschiene nicht von der GKV übernommen. Die Kosten für die letztgenannten Maßnahmen belaufen sich erfahrungsgemäß zwischen 400,- € und 600,- €. Eine genaue Kostenplanung erfolgt jedenfalls erst nach einer eingehenden Untersuchung und schriftlicher Aufklärung vor Behandlungsbeginn.
Kostenübernahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und bei Selbstzahler
Die Kosten für die Therapie mittels Unterkieferprotrusionsschienen werden in aller Regel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
◼ Eine Verordnung für einHagelschaden Gutachten: Ablauf, Kosten & Tipps 2024e UPS ausgestellt durch eine/n schlafmedizinisch tätige/n Arzt /Ärztin beispielsweise aus dem Bereich der HNO/ Pneumologie/ Psychiatrie/Neurologie/Kardiologie
◼ Die Verordnung muss eine Begründung und Diagnose für die UPS beinhalten, wie beispielsweise eine Schlafbezogene Atmungsstörung (SBAS) und /oder Obstruktive Schlafapnoe (OSA)
Eine Kostenplanung und somit die gesamte Behandlung, kann erst nach Diagnosestellung und Verordnung erfolgen. Gerne helfen wir hier Ihnen bei Bedarf mit unserem Netzwerk an spezialisierten Fachärzten weiter.
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten der UPS Therapie auf 1500,- € bis 1.800,- € je nach notwendigem Aufwand. Eine genaue Kostenplanung erfolgt jedenfalls erst nach einer eingehenden Untersuchung und schriftlicher Aufklärung vor Behandlungsbeginn.